Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab 25.05.2018

Sie haben es vielleicht schon gehört: Am 25. Mai 2018 tritt die sog. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, welche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht.

Dadurch ergeben sich eine Vielzahl rechtlicher Neuerungen für Betreiber von Internetseiten und Online-Shops; so z.B. 

die Pflicht zur Verwendung von SSL-Verschlüsselung (https://), sofern Daten übertragen werden. Dies ist vor allem bei Online-Shops, Bestellformularen, Kontaktformularen und Newsletteranmeldungen der Fall.

Ist ein Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt, muss dieser mit vollem Namen und seinen Kontaktdaten genannt werden. 

Die Speicherdauer von Daten muss in der Datenschutzerklärung hinterlegt sein. 

Weiterhin sind die Rechte des Betroffenen auf Zugang, Berichtigung, Sperrung, Löschung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit zu nennen, um nur einige Beispiele zu aufzuzeigen. 

Es werden also höchstwahrscheinlich Änderungen an Ihren Rechtstexten notwendig werden.

Verstöße können nicht nur abgemahnt werden (durch Anwälte, Abmahnvereine, Verbraucherzentralen und Verbände), sondern es drohen auch Bußgelder der staatlichen Aufsichtsbehörden, also des Landesdatenschutzbeauftragten. Da die jeweiligen Landesbehörden massiv Personal aufgestockt haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass ab Mai 2018 verstärkt Internetseiten von den Behörden geprüft werden. Die möglichen Bußgelder bei Datenschutzverstößen sind enorm: So beträgt die maximale mögliche Geldbuße (Art. 83 DSGVO) 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist.

In den Medien wird dieses Thema nun immer präsenter. Auch wir erhalten immer mehr Anfragen, wie man sich zu verhalten hat und was man unternehmen muss. Jedoch sind wir keine Rechtsberater und können bzw. dürfen keine Haftung für die Rechtssicherheit Ihrer Internetpräsenz übernehmen. Dies liegt laut Gesetz ganz klar in der Verantwortung des Seitenbetreibers!

Wir möchten Ihnen aber eine Lösung für dieses Problem anbieten: Wir haben eine Kooperation mit der Website-Check GmbH geschlossen, welche darauf spezialisiert ist, Internetseiten und Online-Shops rechtssicher zu gestalten.

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Dabei erhalten Sie alle benötigten Rechtstexte. Und das von spezialisierten Fachanwälten. Die IT-Recht Kanzlei DURY übernimmt sogar die Haftung für die Rechtssicherheit dieser Rechtstexte. Auch Betreiber von Online-Shops erhalten mit diesem Angebot alles, was den Online-Shop rechtssicher macht.

Da quasi alle Internetseiten neue Datenschutzerklärungen benötigen, arbeitet die Website-Check GmbH schon jetzt am Rande ihrer Kapazitätsgrenzen.

Es wird nach dem First In – First Out Prinzip gearbeitet und es kann daher nur noch für Aufträge, welche bis zum Freitag, 30.03.2018 eingehen garantiert werden, dass diese rechtzeitig zum 25.05.2018 fertig werden.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei der Website-Check GmbH.
Telefonisch ist diese zu erreichen unter +49 (0) 681 / 94 00 543 55.

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